Drohnenflüge in der Flugplatzzone Lommis
Die Motorfluggruppe Thurgau ist zuständig für die Erteilung von Drohnenflugbewilligungen im 5-km-Radius um den Flugplatz Lommis (LSZT). Ob Sie sich innerhalb dieses Bereichs befinden, können Sie der interaktiven Drohnenkarte des Bundes entnehmen.
Weitere Informationen zum Thema Drohnen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundes.
Ab 250g benötigen Sie zwingend ein Zertifikat, jedoch empfehlen wir Ihnen stark, auch unter 250g zumindest die Schulung A1/A3 zu absolvieren.
Bitte beachten Sie, dass auch Drohnen unter 250g registriert werden müssen, sofern sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Weitere Infos zur Kategorie A1 - Drohnen unter 250g.
Vor jedem Flug muss das aktuelle NOTAM überprüft werden. Weitere Informationen hier: Flugeinschränkungen und Karten.
Für die Beantragung einer Drohnenflugbewilligung im 5-km-Radius um den Flugplatz Lommis (LSZT) nutzen Sie bitte das folgende Formular: Bewilligungsformular.
Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss mindestens zwei Werktage (48 Stunden) im Voraus gestellt werden. Während eines laufenden Wochenendes werden keine Bewilligungen erteilt. Der Flug darf erst durchgeführt werden, sobald eine Bewilligung erteilt wurde.